Sicherheit

Jede einzelne Investition birgt gewisse Risiken. Aber gesicherte Immobilieninvestitionen sind historisch gesehen die sicherste Wahl für einen Investor. Holen Sie sich wahrheitsgemäße Informationen über die Investitionsmöglichkeiten, übernehmen Sie die Kontrolle über das investierte Geld und nutzen Sie die Gelegenheit, sich am Vermögensaufbau zu beteiligen. 

Wir verwenden eine Kombination der folgenden Sicherheitsvorkehrungen

1
Darlehensvertrag mit Bürgschaft
Der Darlehensnehmer schließt mit jedem Investor einen verbindlichen Darlehensvertrag ab, in dem er für bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte bürgt. Der Anleger unterzeichnet alle erforderlichen Dokumente elektronisch. Der Bestellprozess ist intuitiv und die verbindlich unterschriebenen Dokumente werden im Anlegerkonto des Anlegers gespeichert.
2
Gesonderter Bürgschaftsvertrag
Die Plattform Invest in Slovakia unterzeichnet als Investitionsvermittler einen separaten Garantievertrag mit dem Kreditnehmer, so dass der Kreditnehmer ohne die vorherige Zustimmung aller beteiligten Investoren nicht über die Vermögenswerte verfügen, bzw. die Vermögenswerte des Unternehmens weiter verleihen kann.
3
Sonstige Bedingungen des Kreditnehmers 
Weitere Bedingungen für die Verwendung des Darlehens durch den Darlehensnehmer werden je nach Art des Investitionsprojekts individuell festgelegt. Sachverständigengutachten über die Immobilie. Reservierungsverträge. Vereinbarungen über künftige Kaufverträge. Kaufverträge. Kostenrechnungen für geleistete Arbeit. Pachtverträge und Kontoauszüge.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

Wenn der Kreditnehmer einen Teil des Kredits nicht zurückzahlt, haben wir das Recht, einzugreifen und die Rechte und Sanktionsmechanismen der Vermittlungsvereinbarung durchzusetzen, um den Kreditnehmer zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen zu zwingen.

Wie werden Sie den Streit schlichten, wenn der Schuldner sich nicht meldet?

In einem ersten Schritt werden wir versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und Lösungen zu finden, die alle betroffenen Anleger so schnell wie möglich zufrieden stellen. Zu diesem Zeitpunkt können wir versuchen, eine Einigung mit einem Dritten zu erzielen, der die vom Schuldner geschuldeten Beträge aufkauft und eine rasche Rückzahlung des geschuldeten Betrags an alle Anleger sicherstellt. Wenn der Grund für die Nichtrückzahlung eines Teils des Kredits die unkooperative Haltung des Kreditnehmers und die Verletzung der Bedingungen des Kreditvertrags ist, werden wir vor Gericht gehen und Ansprüche auf die Eigentumsrechte geltend machen, die Teil des Kreditvertrags waren. In extremen Situationen wenden wir uns auch an die Strafverfolgungsbehörden der Slowakischen Republik.
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NBS. Auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (die "Verordnung über europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen") wird Crowdfunding zu einer gesetzlich regulierten Tätigkeit. Aus der Art der fraglichen Verordnung geht hervor, dass die Behörde, die die Tätigkeiten von Crowdfunding-Anbietern in der Slowakischen Republik genehmigt und überwacht, das Finanzministerium der Slowakischen Republik oder die Slowakische Nationalbank sein wird. Als Anbieter von Crowdfunding-Dienstleistungen begrüßen wir diese Bemühungen des Europäischen Parlaments und sind bereit, aktiv an der Umsetzung der Verordnung mitzuwirken, um die Regeln für Crowdfunding sowohl in der Slowakei als auch in der gesamten Europäischen Union zu klären und zu vereinheitlichen.
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